Darf man als ALG2-Empfänger ein eigenes Auto besitzen?

Alles über das weite Feld von Schule, Studium, Beruf und Karriere - Informationen, Diskussionen und Erfahrungsberichte.
4L3X
Cool Newbie
Cool Newbie

 
Beiträge: 29
Registriert: 12.11.2004
Sa 26. Aug 2006, 13:31 - Beitrag #1

Darf man als ALG2-Empfänger ein eigenes Auto besitzen?

Hallo Leute,

ich weiß nicht genau, ob ich mit meiner Frage jetzt im richtigem Thread gelandet bin, aber was passenderes habe ich nicht gefunden.

Mich würde interessieren, ob man als Empfänger von Arbeitslosengeld 2 ein eigenes Auto besitzen darf?! Ich hab schon ein wenig gegoogelt, habe aber keine Aussagekräftigen Foren dazu gefunden. Das einzige was ich dabei fand, waren ein paar Diskussionen die 1 1/5 - 2 Jahre alt sind, und in denen heißt es, dass man ein Auto bis zu einem Wert von 5000,- € besitzen darf, wegen Mobilität und Flexibilität. Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob dies heute auch noch so gilt.

Und sollten diese Grundsätze noch gelten, bekommt man dann ein paar Zuschüsse?

Ich hoffe das sich jemand mit dieser Thematik ein wenig auskennt und mir auf diesem Gebiet ein wenig weiterhelfen kann.

Vielen Dank schon einmal im vorraus.

Euer 4L3X

Kati
Moderatorin
Moderatorin

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2290
Registriert: 17.03.2001
Sa 26. Aug 2006, 16:56 - Beitrag #2

Hm, ich würde mich da an deiner Stelle einfach mal beim Arbeitsamt direkt informieren.
Es würde mich allerdings wundern, wenn ein kleines Auto "nicht erlaubt" wäre. Allein schon zur Arbeitsplatzsuche (also Anfahrt etc.) sollte es ja wohl auch vom Amt als sinnvoll eingestuft werden. Zumindest solange du keinen teuren Mercedes oder ähnliches fährst ;)
Zuschüsse wird es da, nehme ich jetzt einfach mal an, nur in sofern geben als das du ganz evtl. einen Zuschuss bekommst solltest du eine bestimmte Kilometeranzahl zum potenziellen Arbeitgeber zurück gelegt haben und du dieses auch belegen kannst.

janw
Moderator
Moderator

Benutzeravatar
 
Beiträge: 8488
Registriert: 11.10.2003
Sa 26. Aug 2006, 21:52 - Beitrag #3

Hm, das ist eine schwierige Frage, man hört da solches und anderes.

Ich habe den Eindruck, daß hier sehr viel im Ermessensspielraum der Sachbearbeiter liegt, man könnte es auch Willkür nennen, die gerne mal argumentieren, man könne ja auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen.

Ich würde mich da ganz offen erkundigen, die eigene Situation dabei mit erläutern und fragen, wie dies gesehen wird.
Vor allem in ländlichen Räumen kann man IMHO sehr gut damit argumentieren, daß ein Auto unerlässlich ist, um beruflich Fuß zu fassen, und das sollte man selbstbewusst vertreten.
Notfalls ist das eine Frage für den Anwalt...

LadysSlave
Experienced Member
Experienced Member

 
Beiträge: 524
Registriert: 28.03.2005
So 27. Aug 2006, 16:32 - Beitrag #4

Ich hab mal eine Bekannte befragt, die in leitender Stellun in einem Jobcenter in Berlin tätig ist.
Sie sagte, dass niemand etwas dagegen hätte, wenn das Auto noch einen Wert von bis zu 8.000 € hätte. Denn die Flexibilität des Arbeitssuchenden ist ja wohl ein wichtiges Kriterium .
Die genannten 8.000 € meinte sie aber, sei so ziemlich das äußerste, was akzeptiert würde. Ein Auto, das mehr Wert hätte liesse vermuten, dass der Antragsteller nicht auf die Unterstützung der Allgemeinheit angewiesen wäre und deshalb nicht von der ihr gestützt werden müsse, denn die Gelder kämen nicht vom Arbeitsamt, sondern zum größten Teil von dem kommunalen Steueraufkommen.
Ihre Ausführungen, über die Inanspruchnahme von Leistungen, nur weil dies möglich ist, nicht aber, weil man darauf angewiesen ist, erspar ich euch hier;) :D

janw
Moderator
Moderator

Benutzeravatar
 
Beiträge: 8488
Registriert: 11.10.2003
So 27. Aug 2006, 18:56 - Beitrag #5

Das Problem dürfte IMHO letztlich eher sein, ob man von dem AL-Geld das Auto samt Versicherung usw. finanzieren kann. Was man so hört über die Leistungshöhe, könnte das teils schwierig werden, denke ich.


Zurück zu Beruf & Bildung

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste