43,46 Millionen Euro

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Maglor
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Mo 25. Nov 2013, 22:18 - Beitrag #1

43,46 Millionen Euro

Für schlappe 43,46 Millionen Euro fand dieses große Stück Edelstahl - genannt "Balloon Dog Orange" - von Jeff Koons einen neuen Besitzer.

Bild

Der eigentliche Skandal ist nicht, dass der Künstler noch nicht einmal tot ist, sondern dass es auch noch mehrere gleichförmige Skulpturen - in unterschiedlichen Lackierungen - gibt, die im Auftrag des "Künstlers" von einem mittelständisches Unternehmen hergestellt wurden.
Die "Kunstwerke" werden von einer Metallbaufirma im Taunus hergestellt.
"Rolf Arnold, der Senior, fliegt nach New York, um sich das Modell anzuschauen, zehn auf zehn Zentimeter.
Skulpturen hat seine Firma schon öfter hergestellt ..." Stern

Das ist sie also, die große Kunst der Gegenwart. :rolleyes:

Ipsissimus
Dämmerung
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Di 26. Nov 2013, 00:08 - Beitrag #2

alles eine Frage der Imaginationskraft^^ bilde dir einfach ein, die Skulptur wäre 43 Millionen wert^^

Lykurg
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Di 26. Nov 2013, 01:32 - Beitrag #3

Metallskulpturen waren schon immer ein Feld der Kunst, in dem besonders viel von ausführenden Handwerkern abhing (vergleichbar vielleicht mit Architektur). Die zentrale Idee des Künstlers und sein Modell bilden nur einen Ausgangspunkt, dessen Ausführbarkeit und Ausführung von einer Werkstatt abhängt, ohne die es halt beim Modell bleiben müßte. Welcher Künstler hat schon selbst einen großen Schmelzofen zur Verfügung? Abgesehen davon finde ich allerdings die heutigen Werkstattkünstler (neben Koons fällt mir da insbesondere Hirst ein) weit überschätzt, nicht nur in finanzieller Hinsicht; die gezahlten Beträge sind oft nur noch unethisch, und die Werke eigentlich nicht der Rede wert.

Traitor
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Mi 4. Dez 2013, 22:40 - Beitrag #4

Wie schon beim Telekom-Photo angemerkt, halte ich Hochpreise für reine Reproduktionen für ziemlich lächerlich. Immerhin scheint in diesem Fall keine halböffentliche Hand im Spiel zu sein. Dafür kommt erschwerend hinzu, dass der Beitrag des "Künstlers" zum Kleinseriengegenstand tatsächlich als verschwindend angesehen werden kann, es handelt sich ja schon bei einem eventuell vorhandenen "Modell" nur um eine Reproduktion eines üblichen Gebrauchsgegenstands. Aus urheberrechtlicher Sicht kann das Urteil hier eigentlich nur "keine Schöpfungshöhe" lauten...
Der erfolgreiche Akt des Verkaufs zu dieser Summe hingegen kann als gelungene Aktionskunst gewertet werden.

Maglor
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Do 5. Dez 2013, 23:16 - Beitrag #5

Zitat von Lykurg:Die zentrale Idee des Künstlers und sein Modell

Idee und Modell war schon Mist. Das Motiv ist weder schön noch bedeutend.
Ich hätte es ja verstanden, wenn mir dem grünen oder violetten Balloon Dog 43 Mio. erzielt worden wären, aber bei orange ist nur als Verfall der Sitten und des Geschmacks interpretierbar.
Egal o man das Stück aufstellt, es kann nur als Beleidigung für die Augen oder Verschandelung der Landschaft gelten.

Hier im Vorgarten des Vorbesitzers:
Bild


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