nun, niemand muß mit jemandem ungeschützten Verkehr haben, mit dem er/sie nicht auch ein Kind in Kauf nehmen würde. Insbesondere wer das in offener Beziehung bzw. Single-Lebensweise tut, riskiert dann eben auch, alleinerziehendes Elter zu sein; das sichert für mich kein Recht auf Abtreibung.
Das Versagen verwendeter Verhütungsmittel wäre für mich dagegen ein gutes Argument, wenn auch weitere gewichtige Gründe gegen ein Kind sprechen.
Inhaltlich sehe ich das ähnlich, aber natürlich wird jemand, der ungewollt (sei es auch mutwillig in Kauf nehmend) schwanger geworden ist bzw. Vater wird, immer behaupten, man habe verhütet, es ist also für die Rechtspraxis kaum durchführbar, hier eine Unterscheidung zu treffen.
Meine Meinung zu der Frage habe ich im anderen Thread schon geäußert: Prinzipiell hat niemand das Recht, grundlos einen Fötus zu schädigen oder zu töten; da aber der Fötus in einem Menschen wächst, steht das Recht dieses Menschen auf Selbstbestimmung gegen das Recht des Fötus, zu leben, das bei der befruchteten Eizelle imo noch nicht gegeben ist (daher ist die Pille danach meines Wissens völlig legal) und mit fortschreitender Schwangerschaft anwächst, parallel zur Entwicklung von Reiz/Schmerzempfindung und höher entwickelten Formen von Wahrnehmung, Gehörsinn, Gedächtnis etc.. Dummerweise ist es eben so gemacht, dass der Fötus in einem menschlichen Körper wächst. Selbstverständlich ist es verboten, Kleinkindern Alkohol, Zigaretten etc. anzubieten, aber kann man es der werdenden Mutter verbieten?
Ich denke (und das nicht aus feministischen Gründen, wie gestern offline spekuliert wurde, sondern dasselbe Prinzip gilt, wenn Männer schwanger oder von Aliens besiedelt würden), dass ein mündiger Mensch völlige Selbstbestimmung über den eigenen Körper haben muss. Daraus würde folgen, dass Frauen bis zum etwa sechsten Monat abtreiben dürften, in dem der Fötus allein lebensfähig wäre und dann eben im Krankenhaus frühgeboren und versorgt würde. Andererseits sind die Methoden, mit denen Abtreibung vollzogen wird, immer noch relativ schrecklich und alles andere als schmerzfrei, denke ich, für den Fötus; somit steht nicht nur sein noch nicht voll entwickeltes Recht auf Leben, sondern auch sein Recht auf Schmerzfreiheit auf dem Spiel. Daher bin ich mit der rechtlichen Regelung in Deutschland eigentlich sehr einverstanden, denn man bemerkt ja in aller Regel nach zwei Monaten allerspätestens, dass man schwanger ist, und hat dann noch einen Monat, um zu entscheiden, was man tun will; das muss eigentlich reichen. Mehr Zeit wäre natürlich besser, aber die Natur hat es eben so eingerichtet. Ganz wohl dabei ist mir nicht; ich siedele das Kindeswohl sehr hoch an, und in der 12. Woche ist es schon relativ weit entwickelt, keineswegs mehr ein Zellklumpen, sondern ein immerhin fünf Zentimeter großes Wesen mit Schluckauf und ähnlichem. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beginnt es, zu hören und auf gehörtes zu reagieren; daher ist der Einschnitt wohl sinnvoll, könnte aber auch etwas früher erfolgen. Spätere Einschnitte könnte man mit der Argumentation, dass man, wenn man absoluten Horror vor einer Schwangerschaft und Kindern hätte, man früher etwas hätte unternehmen sollen, erwidern. Das gilt natürlich nicht bei Vergewaltigung oder heimlicher Alienbesiedelung, aber normalerweise ist man ja an dem Akt, der eine Schwangerschaft herbeiführt, aktiv und willentlich beteiligt, also übernimmt man, wie Lykurg schon dargelegt hat, auch Verantwortung. Ich finde unsere Rechtslage mit ausgesetzter Strafe eigentlich recht sympathisch, da ich hoffe, dass sie in Fällen, wo es noch zumutbar ist, von einer Abtreibung abschreckt. Ich denke, man kann durchaus davon ausgehen, dass die Schwangerschaft und (in den meisten Köpfen notwendig damit verbundene) Elternschaft für einige Frauen eine unzumutbare Belastung darstellt; dem muss man aber mit intensiver Beratung, Babyklappen, Adoptionsanträgen etc. entgegenwirken und nicht mit Gefängnisstrafen. Allerdings würde ich mir etwas wünschen, das im Falle wiederholter Abtreibung (ein Jurist berichtete mir gestern von dem Fall einer 6. Abtreibung) einschreiten würde; die Mutter müsste sich dann entscheiden, das Baby auszutragen oder aber, wenn einfach keine Kinder mehr gewünscht sind, sich zumindest eine Spirale einsetzen zu lassen (ich wollte erst "sterilisieren zu lassen" schreiben, aber wenn die Mutter noch jung ist, wäre das ein zu starker Eingriff). Derartig fahrlässig mit jungem Leben umzugehen, finde ich tadelnswert. Das Thema sollte im Übrigen in der Schule stärker behandelt werden, inklusive Exkurs über Geschlechtskrankheiten, gesellschaftliche Entwicklung etc. Da herrscht auch nach einer Biounterrichtssequenz in der sechsten Klasse noch extrem viel Aufklärungsbedarf.
PS: Geil. Offenbar darf man ab der 8. SSW 3000 Kalorien mehr am Tag essen!