Das Recht auf Rechtsaufhebung
Verfasst: Do 24. Aug 2006, 16:41
Angeregt durch einen Bericht über das FIFA-Vorgehen gegen Italien möchte ich mal die Frage in den Raum stellen, wie es juristisch und ethisch zu beurteilen ist, dass Organisationen für ihre Mitglieder eigentlich staatlich festgelegtes Recht aufheben.
Das Grundprinzip ist immer das gleiche: wer Rechte in Anspruch nimmt, die ihm eigentlich zustehen, die aber von der Organisation nicht erwünscht sind, fliegt raus. Dies ist dann auch meist schon im Arbeits-/Mitglieds-/wai-Vertrag vorab festgelegt.
Beispiele sind Privatschulen, an denen man laut Schulvertrag dies und das nicht darf, was man an öffentlichen Schulen darf, und ansonsten "ja gerne gehen darf", Firmen, die ihren Angestellten Pressekommentare verbieten, oder eben auch Sportverbände, die den Gang zu einem Gericht mit Ausschluss ahnden.
Natürlich ist manches davon absolut sinnvoll und sollte auch zulässig sein. Und schließlich darf jeder in einen Aufnahmevertrag an sich erstmal reinschreiben, was er will, und niemand ist gezwungen, bei so einer Organisation Mitglied zu werden. Aber wie bei allen Verträgen (bekannt besonders von Mietverträgen) wird es auch hier wohl eine gesetzliche Regelung geben, dass Klauseln, die "gegen die Sitten verstoßen", also eine Partei ungehörig übervorteilen, unwirksam sind.
Und wenn es nicht mehr möglich ist, gegen Entscheidungen der Organisation, die nach eigenem Dafürhalten gesetzeswidrig sind, vor einem echten staatlichen Gericht vorzugehen, ist für mich diese Grenze überschritten. Ein Angestellter einer Firma muss die Möglichkeit haben, vor Gericht die Einhaltung seiner Arbeitnehmerrechte einzufordern, ohne dafür automatisch gefeuert zu werden; und wenn Juventus Turin der Ansicht ist, im Vergleich zu den anderen Vereinen ungerecht behandelt worden zu sein (worauf allein die Verwickeltheit eines Berlusconi-Clubs massiv hindeutet), dann muss ein unabhängiges Gericht dies untersuchen können, ohne dass die FIFA den italienischen Verband für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit bestraft.
Das Grundprinzip ist immer das gleiche: wer Rechte in Anspruch nimmt, die ihm eigentlich zustehen, die aber von der Organisation nicht erwünscht sind, fliegt raus. Dies ist dann auch meist schon im Arbeits-/Mitglieds-/wai-Vertrag vorab festgelegt.
Beispiele sind Privatschulen, an denen man laut Schulvertrag dies und das nicht darf, was man an öffentlichen Schulen darf, und ansonsten "ja gerne gehen darf", Firmen, die ihren Angestellten Pressekommentare verbieten, oder eben auch Sportverbände, die den Gang zu einem Gericht mit Ausschluss ahnden.
Natürlich ist manches davon absolut sinnvoll und sollte auch zulässig sein. Und schließlich darf jeder in einen Aufnahmevertrag an sich erstmal reinschreiben, was er will, und niemand ist gezwungen, bei so einer Organisation Mitglied zu werden. Aber wie bei allen Verträgen (bekannt besonders von Mietverträgen) wird es auch hier wohl eine gesetzliche Regelung geben, dass Klauseln, die "gegen die Sitten verstoßen", also eine Partei ungehörig übervorteilen, unwirksam sind.
Und wenn es nicht mehr möglich ist, gegen Entscheidungen der Organisation, die nach eigenem Dafürhalten gesetzeswidrig sind, vor einem echten staatlichen Gericht vorzugehen, ist für mich diese Grenze überschritten. Ein Angestellter einer Firma muss die Möglichkeit haben, vor Gericht die Einhaltung seiner Arbeitnehmerrechte einzufordern, ohne dafür automatisch gefeuert zu werden; und wenn Juventus Turin der Ansicht ist, im Vergleich zu den anderen Vereinen ungerecht behandelt worden zu sein (worauf allein die Verwickeltheit eines Berlusconi-Clubs massiv hindeutet), dann muss ein unabhängiges Gericht dies untersuchen können, ohne dass die FIFA den italienischen Verband für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit bestraft.