Alice Schwarzer schreibt zu Kachelmann-Prozess&Kindesmißbrauch

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Ipsissimus
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Di 31. Mai 2011, 15:26 - Beitrag #21

wenn man sich das derzeitige Titelbild auf stern.de anschaut, könnte man meinen, er hat schon wieder ein "Lausemädchen" gefunden, Ehe hin oder her

janw
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Di 31. Mai 2011, 16:49 - Beitrag #22

Oder er hatte es schon. Im Artikel wird eine Gruppe feiernder Frauen erwähnt.
Aber ist das relevant?

009
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Di 31. Mai 2011, 17:15 - Beitrag #23

Ich bin ob der Überraschung mancher (Leute, Medien) ob des Urteiles wirklich sehr überrascht. Nach dem wenigen, was ich ausgewählten Medien, gern auch vermittelt durch das lawblog, entnommen habe, gab es mehr als ernsthafte Zweifel daran, dass die angebliche Tat so stattgefunden hat, wie die Belastungszeugin behauptet und die Staatsanwaltschaft sich insofern zu eigen gemacht hat.
Alles andere als ein Freispruch wäre daher mE rechtsstaatlich in keiner Weise vertretbar gewesen - wie gerade die Offentlichkeit und die Medien (incl- Frau Schwarzer) nun damit umgehen, bliebt spannend.
Zu bedenken dabei vielleicht: gerichtlich zu klären war die Frage einer strafrechtlichen Schuld; die Frage moralischer Buerteilungen des Kachelmannschen Lebenswandels sind nicht des Gerichtes Aufgabe und sind m.E. nur von ihm selber bzw. seinem unmittelbaren Umfeld vorzunehmen. Und welche Dame zB da was wann wusste, ahnte, (nicht?) wahrhaben wollte entzieht sich meines Wissens wie Beurteilung.

Ich freue mich und sehne herbei den Moment, wenn er wieder das Wetter im ersten präsentiert.

[Das Kachelmanns Verteidiger zusammen mit ihm in Berifung gehen, weil sie einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld anstreben, scheint mir dabei nur die Annahme nach einem Gedankenspiel einiger juristischer Bekannter zu sein.]

e-noons Einschätzung bzw. der Problematik des Umgangs mit Menschen, denen man (wie sich teils erst es post zeigt) nicht vertrauen kann, ist mE vollkommen zuzustimmen - und dies bei weitem nicht nur bezogen aus den Aspekt der sagen wir mal sexuellen Interaktion.

Milena
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Di 31. Mai 2011, 18:07 - Beitrag #24

...na so ganz würde ich diese begebenheit im nachhinein nicht verharmlosen und ihn jetzt als absolutes unschuldslamm darstellen wollen..schliesslich hat etwas stattgefunden, die beiden haben sich getroffen und es kam zu streitigkeiten und zu einem sexuellen kontakt, wobei es nicht so gelaufen ist, wie sie es sich angeblich gewünscht hätte, bzw sich bedrängt von ihm fühlte bis hin zu einer todesangst....
unabhängig von seinem bekanntheitsgrad, bleibt es immer noch von vorteil, dass sich frauen wehren, bzw anzeige erstatten, wenn sie sich sexuell belästigt fühlen, gar bedroht und missbraucht werden...

009
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Mi 1. Jun 2011, 04:15 - Beitrag #25

Es ist zugegeben ein schwieriges Thema - aber es kann aus rechtstaatlicher Sicht doch nur so sein, das Kachelmann nun als der Vergewaltigung nicht schuldiger zu gelten hat. Gerade weil er so prominent ist, hatten die Verhaftung, Untersuchungshaft und der Prozess etwas potentiell vorverurteilendes. Zur Überzeugung des Gerichtes, ausgedrückt im Urteil, ist es aber eben nicht nachweisbar, dass Kachelmann auch nur irgendeine strafrechtlich relevante Verfehlung begangen hat. Zugegeben vielleicht etwas überspitzt, etwas aber nur: wer nach diesem Urteil weiter an der strafrechtlichen Unschuld Kachelmanns zweifelt, betreibt die Vorverurteilung weiter und drückt eine gewisse Ignoranz gegenüber dem herrschenden Rechtssystem aus.

Gerade weil es gewiss sexuelle strafbare Taten von Männern gegenüber Frauen gibt, gegen die sich jene wehren und eine entsprechende Verurteilung der Täter sinnvoller wie berechtigter Weise anstreben sollten, besteht aber eben auch die große Gefahr, das aus einem sozusagen "im Zweifel war da doch irgendetwas" besonders Prominente durch Anschuldigungen von Frauen erhebliche Nachteile erleiden, obwohl sie sich strafrechtlich nichts haben zu Schulde kommen lassen.

E: Übrigens war das Plädoyer der Verteidigerin Kachelmanns für Gisela Friedrichsen, die mE durchaus renomierte Gerichtsreporterin des Spiegel, nach diesem Artikel durchaus sehr überzeugend, abwägend und vor allem nicht einseitig:
Frau Combé hatte die Aufgabe übernommen, sich zunächst mit der Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu beschäftigen und jeweils zu prüfen, ob die Beweismittel, über die die Kammer seit Monaten verhandelte, irgendeinen Tatbezug haben und die Belastungsaussage der Nebenklägerin stützen könnte. Sie ließ nichts unter den Tisch fallen, sie wich nicht aus und deutete vor allem Aussagen von Sachverständigen nicht einfach um, wenn es ihr vielleicht anders besser ins Konzept gepasst hätte. Eine solche nüchterne und stringente Auseinandersetzung mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung hätte man sich von der Staatsanwaltschaft gewünscht.

Sie setzte sich mit den Beweismitteln zwar "aus der Sicht der Verteidigung" auseinander. Das bedeutete aber nicht, dass sie aus Schwarz Weiß machte oder Taschenspielertricks anwandte. Was sie etwa aus Sachverständigengutachten zitierte, stimmte überein mit dem, was man über die Monate als Beobachter sehen und vor allem hatte hören können.

Wenn sie am Ende in einer Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu dem Schluss kam, der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vergewaltigungsvorwurf gegen den Angeklagten lasse sich nicht bestätigen und es gebe keine Punkte, die die Anschuldigungen der Nebenklägerin belegten, dann sagte sie dies nicht einfach ins Blaue hinein. Sie hatte zuvor jeden Punkt sauber erörtert. Nichts von wegen "für uns nicht vorstellbar" oder "völlig ausgeschlossen" oder "überhaupt nicht denkbar". Sie trug keine freihändig entwickelten Rückschlüsse vor, die sich nicht beweisen lassen. Sondern sie hielt sich streng an das Für und Wider des einzelnen Beweismittels und scheute auch nicht, einen "Null-Befund", der sich weder für noch gegen ihren Mandanten verwenden ließ, zu erwähnen.

Gut sah die Staatsanwaltschaft nicht aus, je weiter das Plädoyer fortschritt. Zum Beispiel, als Frau Combé auf das viel zitierte angebliche Tatmesser kam. Am Griff ein "Null-Befund", wie es der Sachverständige vom Landeskriminalamt am 21. Dezember vorgetragen hatte. Am Messerrücken keinerlei DNA der Nebenklägerin, obwohl diese darauf bestanden hatte, die Klinge mit großem Druck über lange Zeit an ihrem Hals gefühlt zu haben. Die Messerschneide schied laut Aussage aller Rechtsmediziner aus. Ein Nachweis der angeklagten Tat sei also mit dem Messer nicht zu führen.

"Die Staatsanwaltschaft stellt dies einfach auf den Kopf", kritisierte Frau Combé. Es gebe auch keinerlei Wischspuren an dem Messer - womit die Staatsanwaltschaft den auffälligen Mangel an DNA-Spuren zu erklären versucht hatte. Resümee: "Die These der Staatsanwaltschaft ist wissenschaftlich völlig ausgeschlossen", so Combé. Keine einzige Spur am Messer stützte die Aussage der Nebenklägerin, im Gegenteil. Ein belastendes Beweismittel sei das Messer keinesfalls.

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Mo 6. Jun 2011, 11:53 - Beitrag #26

das Problem ist die gesamte Prozessführung unter den Augen der Öffentlichkeit. Man kann es Kachelmann nicht verdenken, dass er sein Geld eingesetzt hat, um bestmögliche Rechtsanwälte für sich arbeiten zu lassen, aber die fatale Lehre daraus lautet, ohne entsprechende Anwälte reißt du weder als Angeklagte/r noch als Anklagende/r wirklich noch was. Die deutsche Rechtsprechung ist massiv unterwegs in Richtung amerikanischer Verhältnisse. Und noch schlimmer, entsprechende Anwälte (seien es Verteidiger oder Staatsanwälte) sind gewillt und in der Lage, durch aggressive Strategie Menschen (Zeugen, Gutachter) persönlich suspekt zu machen, bis deren Aussagen in einem Wust von einander widersprechenden Möglichkeiten verschwimmen, ohne dass Eindeutigkeit der Urteilsfindung damit einher ginge. Wenn der Kachelmann-Prozess paradigmatisch für analoge zukünftige Prozesse ist, dann gute Nacht, und vor allem gute Nacht, wenn jemand ohne Geld gegen jemanden mit Geld antreten muss.

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Di 7. Jun 2011, 12:39 - Beitrag #27

Diese Einschätzung vermag ich, gottlob auch mit Indizien basierend auf eigenem Wissen durch Prozesse von/gegen mir nahe stehende, durchaus nicht zu teilen. Denn solange es noch fähige und bissige Anwälte gibt, die auch via Beratungs-/Prozesskostenhilfe tätig werden, haben auch unbekannte und arme Leute eine echte Chance, ihre Interessen vor Gericht gar nicht mal sooo schlecht vertreten und durchsetzen zu lassen.

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Mo 17. Dez 2012, 02:23 - Beitrag #28

Nicht nur die 5 erfolgreichen einstweiligen Verfügungen der Kanzlei Höcker gegen Alice Schwarzer im Fall Kachelmann dokumentiet das Bildblog und greift dabei die Liste aus Kachelmanns Buch heraus und aktualisiert sie. Es ist in der Gesamtschau schon erschreckend, wieviel Fehler und Falschbehauptungen sich in diversen Medien oft zum Nachteile Kachelmanns fanden. Wie im Prolog erwähnt sind die fast 90 dokumentierten Fälle nicht alle, da manches auf anderem Wege als per EV erfolgte.

Das Alice Schwarzer, offenkundig belegbaren Tatsachen folgend, eingestehen mußte, falsche Tatsachenbehauptungen (Äußerungen des Richters, die dieser niemals tätigte) wie ich finde recht hartnäckig verbreitet zu haben, wirft doch ein arg übles Licht auf diese Dame. Als ernsthafte, sachlich und korrekt unvoreingenommen arbeitende Journalistin kann sie sich mind. m.E. nach wohl wirklich nicht mehr gerieren.

Lykurg
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Mo 17. Dez 2012, 15:29 - Beitrag #29

Nein, ich denke, als "unvoreingenommen" hätte Alice Schwarzer wohl nicht einmal selbst sich je bezeichnet. Aber ja, die Liste ist eindrucksvoll, gut, daß sich da jemand drum kümmert (ich wills nicht sein).

Ipsissimus
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Mo 17. Dez 2012, 16:20 - Beitrag #30

Schwarzers Verdienste um den Feminismus und die Gleichberechtigung der Frauen sind unbestreitbar. Es gehört allerdings wohl zu jeder im Übermaß betriebenen Berufung ein tic de métier, welcher die Welt nur noch monoperspektivisch erscheinen lässt. Wenn dann die Weisheit oder wenigstens der Verstand nicht ausreicht, dann kommt es zu derartigen Verfallserscheinungen

Maglor
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Mo 17. Dez 2012, 22:44 - Beitrag #31

Das ist ganz normaler Journalismus. Er ist unpolitisch und richtet sich gegen Menschen.
Es geht nicht um die Sache, sondern um die Person.
Und dies richtet sich nicht nur gegen die Kachelmann-Debatte, sondern mehr noch gegen die Schwarzer-Debatte.
Dass Journalisten mit derartigen Methoden mit einstweiligen Verfügungen versehen werden ist ganz normal. Solange dabei keiner drauf geht, besteht eigentlich kein Grund zur Erwähnung, außer natürlich der Journalist zählt zur A-Prominenz.

(Ansonsten würd ich mir auch einstweilige Verfügungen nicht so viel einbilden. Es sind eben nur einstweilige Verfügungen, mehr nicht. Es ist ein Eilverfahren ohne sorgfältige Sachprüfung. "Erfolgreiche" einstweilige Verfügungen beweisen vor allem, dass die Beteiligten einen echten Prozess scheuen.)

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Mo 17. Dez 2012, 23:57 - Beitrag #32

Wobei in Sachen Schweizer wie Kachelmann die Kanzlei Höcker wohl zu Recht betont, die EVs seien nur ein Teil, es gab auch weitere juristische Niederlagen für Schwarzer. Wenn mir das einer richtig erzählte, dann hat sie inzwischen für ihre sog. Gerichtsberichterstattung über 100.000.- an Strafzahlungen leisten müssen.

Ich denke, wer diese Dame sehenden Auges noch journalistisch aktiv sein lässt, der disqualifiziert sich selber.

Und so furchbar die Problematik tatsächlicher Vergewaltigungen bliebt, so absonderlich mies ist der offensichtlich, und wohl auch im Fall Kachelmann gegebene, Mißbrauch mit dem Mißbrauch, gegen den sich zu erwehren erschreckend viel Zeit, Nerven, Geld kosten kann. Der Presse war auch zu entnehmen, dass die Gesamtsumme, die Kachelmann an seine Anwälte als Honorar zahlte, sich über einer halben Million Euro bewegt.

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Mi 19. Dez 2012, 09:46 - Beitrag #33

Was müssen meine Augen, die dadurch immerhin leicht in den ganz aufmerksam wachen Zustand wechselten, da im zufällig mir in die Hand gefallenem Kölner Stadt-Anzeiger vom Samstag, dem 1.12.12 in einem Intervies mit Alice Schwarzer erblicken (online hier):
Ihr Engagement im Kachelmann-Prozess als Autorin der „Bild“-Zeitung fällt demnach nicht in die Kategorie „nie wieder“?
SCHWARZER: Gerade auf mein Engagement im Kachelmann-Prozess bin ich besonders stolz! Wer es nicht gleich verstanden hatte, sieht ja spätestens jetzt: Bei diesem Prozess ging es um viel mehr als um die anscheinend nicht lösbare Wahrheit in dieser Nacht. Es ging und geht um die Frage, wie ernst man die sexuelle Gewalt in Beziehungen nimmt. Und da hat sich die öffentliche Debatte über diesen Prozess einfach sehr einschüchternd für die Opfer ausgewirkt. Die zeigen jetzt noch weniger als zuvor die Täter an. Es wird ja überhaupt nur jeder 100. Vergewaltiger in Deutschland auch verurteilt.

sowie etwas später noch dies
2007 gab es einmal Spekulationen über Alice Schwarzer als mögliche Bundespräsidentin. Ist das ein Amt, das Ihnen am Ende Ihrer Laufbahn gefallen könnte?
SCHWARZER: Das war sicherlich gut gemeint, aber ich gehöre nicht ins Schloss Bellevue. Ich bin und bleibe mit Leib und Seele Journalistin und Aktivistin im außerparlamentarischen Raum. Ein Seitenwechsel ist von mir nicht zu erwarten.


Da fällt mir gerade echt nichts mehr zu ein.

Lykurg
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Mi 19. Dez 2012, 10:13 - Beitrag #34

Daß in diesem Fall gerade ihr Engagement dazu beigetragen haben kann, die Situation der Opfer zu verschlechtern (durch weitergehende Aufblähung des Falls und damit immer weiter vergrößerte Fallhöhe der Frau Inkel*), kommt ihr offenbar nicht in den Sinn.

*Name von der Redaktion geändert

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Fr 21. Dez 2012, 01:15 - Beitrag #35

Oder aber sie ordnete es ihrem persönlichen, möglicherweise von ihr selber nicht kontrollierbaren (pure Laienspekulation, da sollten wenn berifenere oder Gutachter abschließende Einschätzungen zu geben) Rachebedürfnis unter.

Ich frage mich nur gerade, warum die Redaktion den Namen der Falschbeschuldigerin zu ändern müssen meint? Bereits am 26.10.12 galeng es der Kanzlei Höcker für Kachelmann die Aufhebung der EV zu erreichen, mit der Frau Dinkel die volle Nennung ihres Namens unterbinden wollte. Seit wenigen Tagen wird auf den Seiten der Kanzlei aus der Begründung den entsprechenden Urteils berichtet, so bspw.
Nach dem Landgericht Mannheim habe Claudia Dinkel durch den „Verkauf ihrer Geschichte an die Filmgesellschaft“ und „ihre Werbung für dieses Projekt seit Ende des Jahres 2011“ „ihre eigene Rolle dabei zum Gegenstand einer Darstellung in der breiten Öffentlichkeit gemacht“. Da Frau Dinkel hierfür auch bereits Zahlungen erhalten habe und im Zuge dieser „kaum reversiblen Preisgabe weiterer Bereiche ihrer Privatsphäre“ weitere Sachinformationen an die Filmgesellschaft liefern müsse, habe sie „deutlich gemacht, dass sie jetzt nicht mehr in privater Zurückgezogenheit die Geschehnisse für sich verarbeiten möchte“.


Ich kann nun wirklich keinen keinen einzigen Grund sehen, warum diese selbst die Öffentlichkeit mit ihrem "Fall" und unter ihrer wahren Identität suchende nicht bei ihrem Namen genannt werden sollte.

Lykurg
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Fr 21. Dez 2012, 09:49 - Beitrag #36

Die Redaktion sah die Namensänderung (in dieser Weise) als eine Möglichkeit, den Versuch, die Haut zu verbergen, die Frau Dinkel selbst zu Markte getragen hatte, zu ironisieren. Vor ein paar Tagen suchte ich in Google irgendwas mit "cl". Das erste Vervollständigungsangebot war "Claudia Dinkel". Aber auch mit Aufhebung der EV bleiben die geschwärzten Seiten der Bücher geschwärzt. Bild

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Fr 21. Dez 2012, 14:28 - Beitrag #37

009, die Dinkel ist keine Falschbeschuldigerin, genauso wenig, wie Kachelmann ein Vergewaltiger ist. Das ist eben die Konsequenz dieses Urteils. Es konnten weder ihre, noch seine Version bestätigt oder widerlegt werden, also in dubito pro reo. Der Richter selbst hat es ja ausgesprochen, dass das Gericht damit beiden nicht gerecht werden konnte, aber das war offenbar das Ergebnis der Ermittlungen. Im Prinzip bleibt damit nur, zur Kenntnis zu nehmen, dass keine Klärung erzielt wurde.

Eine ganz andere Frage ist natürlich die Wertung dessen, was die Schwarzer sich da erlaubt hat. Aber auch da ist es nicht so eindeutig: sie hat ihren eigentlich lobenswerten Einsatz für eine an sich berechtigte Sache am falschen Fall aufgehängt. Es ist in Deutschland leider so, dass bei Sexualstraftaten nach wie vor eine enorme Dunkelziffer besteht, bei der in den allermeisten Fällen die Frauen das Opfer sein dürften. Und wie geschlechtsneutral die Urteile selbst bei den vor Gericht gebrachten Fällen sind, darf durchaus hinterfragt werden. Aus meiner Sicht wird da zwar dem Formalismus der Rechtsprechung Genüge getan, mit dem Formalismus aber viel zu oft die Gerechtigkeit gebeugt. Ein schwieriges juristisches und kriminologisches Problem, aber hej, ich dachte, wir sollen an unseren Aufgaben wachsen.

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Fr 21. Dez 2012, 15:19 - Beitrag #38

@Lykurg: Möglicherweise muß mein Ironiedetektor mal zur Reparatur. Lustig fände ich, wenn der Verlag für die Besitzer der Bücher mit den geschwärzten Stellen keine Aufkleber verteilt, mit denen der Name dann doch sichtbar wird.

@Ipsi: wenn ich eine andere Pressemitteilung der Kanzlei Höcker heranziehe, dann ist Claudia Dinkel sehr wohl eine Falschbeschuldigerin. Denn die Berufung der Frau Dinkel gegen eine EV wurde vom Gericht verworfen:
Frau Dinkel bleibt es damit verboten, die falschen Beschuldigungen zu wiederholen, die sie nach Kachelmanns Freispruch in einem Interview mit der Zeitschrift BUNTE gegen ein fünfstelliges Honorar erneut aufgestellt hatte.

Es geht hier zugegeben im Kern nicht um die Beschuldigungen im Verfahren sondern darum, dass Frau Dinkel, die Entscheidung des Gerichtes ignorierend und sich somit selbst über den Rechtsstaat überhöhend, trotz anderen Verfahrensausganges den Eidnruck erwecken wollte, die behauotete Vergewaltigung habe stattgefunden. Und genau dies ist eine Beschuldigung, die sie wie im Verfahren erwiesen, nicht beweisen kann, weswegen sie sich per diesem Bunte-Interview eben zu einer Falschbeschuldigerin machte.

Zur Schwarzer: lobenswerten Einsatz am falschen Fall, dann noch nachhaltig, gegen erkennbare Widerstände und gegen rechtskräftige Entscheidungen aufrechterhaltend, aufzuhängen sorgt mE leider nur dafür, sowohl sich selbet zu diskreditieren als auch dem eigentlich verfolgten Einsatzzweck einen Bärendienst zu erweisen. Sollte ein Prominenter demnächst eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person begehen, die auch tatsächlich so stattfand, kann die öffebntliche Meinung leicht zu einem "die wollen dem nur was, so wie die Schwarzer bei Kachelmann, nur diesmal hatte das arme promonente Opfer keine so gute Anwälte" kippen. So wie bei zu Unrecht beschuldigten leicht was hängenblieben kann, dürfte es der Glaubwürdigkeit derer, die im Bereich Sexuakstraftaten medial agieren, auch nachhaltig schaden, wenn sie sich in unklaren Fällen derart fragwürdig verbeissen, wie es Schwarzer tat.

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Fr 21. Dez 2012, 16:59 - Beitrag #39

nu ja, andererseits wird in Deutschland Schuld nicht durch eine Pressemitteilung einer Anwaltskanzlei festgestellt, sondern durch richterliches Urteil. Das Verbot der Behauptung gründet auf einem Urteil, aber eben nicht einem, in dem die Unschuld Kachelmanns zweifelsfrei erwiesen wurde, sondern einem in dubito pro reo. Damit müssen wohl beide leben, und im Ernstfall hat es Kachelmann eben nicht nötig, die Kohle für den Anwalt durch dubiose Interviews aufzutreiben, er ist auch so reich genug. Oder auch nicht, sonst würde er im Nachhinein vielleicht keine dubiosen Bücher verfassen.

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Fr 21. Dez 2012, 21:54 - Beitrag #40

Bei Kachelmanns Büchern scheint mir eher auch Mitteilungsdrang im Spiel zu sein, wie auch bei Dinkels Interviews. Falschbeschuldigen bedeutet (hier) in der Tat nicht eine wissenschaftlich exakt wiederlegbare falsche Tatsache zu behaupten, sondern "nur" den Eindruck zu erwecken, die von Dreher dargestellte Sexualstraftat habe stattgefunden, obwohl zuvor rechtsstaatlich korrekt festgestellt wurde, dass das Stattfinden dieser Tat eben gerade nicht angenommen werden kann.
Zusammen mit Schwarzers erfundenen Richterzitaten ist das wohl leider geeignet, bei vielen (nicht jeder wird zur Bunten und in Sachen Kachelmann auch die Pressemitteilungen von Höcker und anderen gegend iese Presseorgane erfolgreichen Kanzleien lesen oder die Zeitschriften ausnahmslos, um so auch Gegendarstellungen uä. wahrzunehmen) wohl ein "er wars, es war ihm nur nicht nachzuweisen" ins Gedächtnis zu brennen. Obwohl de jure es ein "Was Dreher bahauptet war nicht schlüssig genug, damit das Gericht zur Überzeugung kam, es spreche mehr für als gegen ihre Schilderung" ist.

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