Subthema 1, dem Threadtitel gemäß "Immobilienspekulation und Denkmalschutz": erinnert mich sehr an den
Fall Metropol in Bonn. Insbesonderes dieses Zitat:
Zitat von Alexander Krauß:Falls es mit Drohung und Einschüchterung des Amtes nicht gleich im ersten Anlauf klappt, dann gibt es noch die entsprechenden Anwaltskanzleien ( . . . ) und auch noch den politischen Druck, um seine im Sinne des Denkmalerhalts teilweise abstrusen Vorstellungen durchzusetzen
In Bonn stand zwar die Politik auf Seiten des Denkmalschutzes, dafür haben sich die Gerichte letztlich auf die Seite der eigentlich offensichtlich illegal vorgehenden Spekulanten gestellt. Neueste Entwicklung ist, dass jetzt die Stadt für die "Dreistigkeit", im Zweifel für den Denkmalschutz und gegen eine voreilige Zerstörung vor endgültiger Klärung, entschieden zu haben, auch noch mehrere Millionen "Schadensersatz" an die Spekulanten zahlen soll.
Subthema 1a, Rekonstruktion vs. Kontrastierung, Fassadenwirkung vs. innere Originalsubstanz: Die Fassade ist letztlich das, was für die Akzeptanz in der Bevölkerung entscheidend ist; nur bei öffentlichen Gebäuden auch die Wirkung des Innenraums. Ohne eine gewisse Restmenge Originalsubstanz und -innenaufteilung ist aber die Eintragung als Denkmal ein Hohn. Vermutlich sollte man zwei getrennte Denkmalkategorien einführen - zum einen "geschütztes städtebauliches Objekt", d.h. "an dieser Stelle hat ein Palast/Fachwerkhaus / eine Kirche mit diesem Aussehen zu stehen", sie darf aber auch regelmäßig abgerissen und komplett neu erbaut werden; zum anderen "geschützte Bausubstanz", bei der egal ist, wie sie aussieht und wo sie ist, im Zweifel kann man sie auch in ein Museum auslagern. Wo die Kombination beider Aspekte wichtig ist und beides noch in akzeptablem Zustand, kann man beide Prädikate verleihen, und bei Umbauten muss entsprechend doppelt vorsichtig vorgegangen werden.
Subthema 2, Umgang mit NS-Bauten: Ersteinmal würde ich zwischen solchen mit besonderer Unrechtsvergangenheit und solchen, die nur "zufällig" in der NS-Zeit entstanden, unterscheiden. Letztere, auch wenn vom Stil her eindeutig zuordnenbar, sind oft immer noch besser als Nachkriegsbauten und sollten nicht nach anderen Kriterien behandelt werden als vor-1933er Bauten. Bei ersteren halte ich eine Verdenkmalung nur mit am Objekt erfolgender Bewusstmachung für akzeptabel; einer unbewussten Nichtdenkmalweiterverwendung dabei aber deutlich vorzuziehen, und einem Abriss zumindest zeitunnah eher auch. Unbedingt alle zu Museen/Gedenkstätten zu machen, ist sicher nicht praktikabel. Plaketten wiederum sind zu wenig. Größere Infotafeln, die Passanten ausführlich aufklären?
Im vorliegenden Fall finde ich die Zwischennutzung als Musterungsstelle (so ziemlich die faschistischste Institution, die es im modernen Deutschland gibt/gab) übrigens sehr viel bedenklicher als eine Umnutzung in Wohnraum...