Ein hitziger Streit am Strand

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Ipsissimus
Dämmerung
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Di 9. Sep 2014, 09:43 - Beitrag #1

Ein hitziger Streit am Strand

Die sanfte Mutter kommt über die Wiese herbei. Sie sagt: "Die Fotos, die Sie da eben von unseren Kindern gemacht haben, die löschen Sie jetzt bitte."

Der dicke Mann: "Ick habe doch nich speziell Ihre Kinder fotografiert. Ick fotografiere det Strandleben im Allgemeinen."

Ehefrau des dicken Mannes: "Mein Mann is Fotoamateur. Der is kein Spanner oder so was. Wir fotografieren in jedem Urlaub. Sogar in Griechenland! Mein Mann ist doch kein Pädorast. Unerhört, so was."


http://www.zeit.de/zeit-magazin/2014/35 ... -sommer-14

Lykurg
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Di 9. Sep 2014, 10:32 - Beitrag #2

Das heutige Verständnis des "Rechts am eigenen Bild" kann ich nicht nachvollziehen. Ja, man kann und soll sich dagegen wehren können, daß das Bild verbreitet wird, und ebenso im Moment der Aufnahme widersprechen. Darüber hinaus ist es notwendig, Menschen zu fragen, falls man ein Portrait von ihnen aufnehmen will. Aber an einem öffentlichen Ort muß man meines Erachtens auch damit zurechtkommen, daß man in irgendeiner Weise mit aufgenommen wird. Und abgesehen davon wäre natürlich mindestens eine Entschuldigung fällig, falls die Kinder das Boot beschädigt haben; natürlich fällt das auch unter die Aufsichtspflicht der Mutter.

Traitor
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Di 9. Sep 2014, 22:39 - Beitrag #3

Nette pseudoweltpolitische Schlusspointe. Ansonsten so banal wie repräsentativ. Aber immerhin ist es ja noch eine Grauzone, und nicht eine eigentlich klar liberale Regelung, die per Meinungsmob plattgemacht wird, wie bei der Panoramafreiheit. Die offizielle Regelung für ungefragte Personenabbildungen in der Öffentlichkeit bezieht sich meines Wissens nicht darauf, ob die Personen unabsichtlich im Bild sind, sondern darauf, ob die abgebildeten Personen "Beiwerk" sind - hält also ein Kind seine Nase in Großaufnahme vor die Linse des Spionageboots, kann die Mutter gegen die Veröffentlichung des Bildes vorgehen, steht es meterweit entfernt am Bildrand, aber nicht. Ein Anspruch auf Bildvernichtung wäre aber nochmal eine Stufe mehr, dass der außer bei klar sittenwidrigen Bildern gegeben ist, wäre mir nicht bekannt. Ein Deeskalationsangebot seitens des Funkkapitäns wäre aber sicher angebracht gewesen.

Feuerkopf
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Mi 10. Sep 2014, 17:40 - Beitrag #4

Wenn du vor einer Generation auf irgendeinem Foto mit drauf warst, war das eigentlich gleich, außer der Fotograf arbeitete für eine Fotoagentur oder Zeitschrift. Heute kann buchstäblich jedes Foto in sekundenschnelle weltweit verbreitet werden - und wird es auch. Wenn es noch einigermaßen "lustig" oder anderweitig auffällig ist, kann es auch in Windeseile zu einem weltweiten Mem werden.
Ich kann verstehen, dass die Mütter da sehr streng reagiert haben, zumal die Art der Aufnahmen getarnt war.

Ipsissimus
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Do 11. Sep 2014, 11:18 - Beitrag #5

wäre trotzdem interessant zu wissen, wie da die Rechtslage tatsächlich aussieht

man kann auch alte Fotos von vor 50 Jahren digital zur Verfügung stellen^^

Lykurg
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Do 11. Sep 2014, 12:01 - Beitrag #6

Der Unterschied wäre aber immerhin, daß die Gefahr des Wiedererkennens geringer ist - wenn es sich nicht um so markante und bekannte Gesichter handelt wie das des gerade verstorbenen "Beißer"-Darstellers Richard Kiel.

Feuerkopf
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Fr 12. Sep 2014, 16:36 - Beitrag #7

Zitat von Ipsissimus:wäre trotzdem interessant zu wissen, wie da die Rechtslage tatsächlich aussieht

man kann auch alte Fotos von vor 50 Jahren digital zur Verfügung stellen^^


Ich danke meinem klugen Köpfchen und Instinkt dafür, dass es von mir keine verfänglichen Fotos gibt, bzw. die, die es gibt, gehören mir. ;)


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