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So 24. Feb 2002, 21:21 - Beitrag #61 |
Wenn die erste handlucg des beamten der griff zur waffe ist dann hat doch für den baemten das leben des mannes keinen wert mehr.
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Eine Stunde Verrücktsein pro Woche verringert das Risiko von Alterswahnsinn.
"There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the Universe is for, and why it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarrely inexplicable. There is another theory which states that this has already happend." The hitch-hiker's guide to the galaxy - DNA Do you speak SIWURI? |
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So 24. Feb 2002, 21:35 - Beitrag #62 |
häh? :s32:
Das nicht, nur das des Opfers einen verhältnismäßig hohen. |
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So 24. Feb 2002, 21:38 - Beitrag #63 |
Du sagtest doch als Antwort auf
und dann Du sagtest dass er ein anderes Leben vernichtet und dadurch in kauf nimmt, selber zu sterben, und das als Begründung für die Aufwägung 1000 Täter gegen 1 Opfer. Oder habe ich da was missverstanden? |
Year by year, month by month, day by day... Thought by thought. Leonard Cohen
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So 24. Feb 2002, 22:00 - Beitrag #64 |
@Traitor: Ah, jetzt hab' ich's - glaube ich - gerafft!
Man hat dann das Recht, ihn zu töten, wenn ein Grund vorliegt. Das ist natürlich nicht der Grund selber. |
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So 24. Feb 2002, 22:01 - Beitrag #65 |
@Erdwolf: Gibs auf. Genau das meine ich seit beginn bisher hats noch keiner ausser dir vertanden. Du wirst bei den Menschrechtlern hier nur zur Zielscheibe verdirb dir lieber nicht die Laune.
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So 24. Feb 2002, 22:04 - Beitrag #66 |
@Erdwolf
Der Täter entscheidet für sich, wer die Menschenrechte verloren hat, du entscheidest es auch für dich, nur die Auswahl der Personen ist anders. Was ist, wenn jemand Selbstjustiz üben will? Deiner Argumentation nach dürfte es kein Verbrechen sein, weil er nur jemanden umbringen will, der die Menschenrechte nicht achtet, aber er selber achtet die Menschenrechte auch nicht, da er ja jemanden umbringen will. Darf man ihn dann umbringen? Übrigens geht deine Argumentation auch in Richtung von einem totalitären Staat. Wegen einer Meinung soll jemand sein Recht auf Leben verwirken? Ich bin auch dafür, dass Opfer- vor Täterschutz geht, wenn man zwischen den Leben abwägen muss. Doch ist der Täter noch ein Mensch und kein Mensch ist absolut böse, so dass man ihm nichts mehr Gutes tun dürfte. Auch er kann noch ein gutes Leben führen. Nur wenn wirklich andere in großer Gefahr sind, ist eine Tötung gerechtfertigt. Ein finaler Rettungsschuss ist m. E. nicht immer gerechtfertigt, aber oft. 1000 Täter sind m. E. nicht weniger wert als ein Opfer. Padreic |
Eine profunde Wahrheit ist eine solche, deren Gegenteil ebenfalls wahr ist.
"Dass es ein Vergessen gibt, ist noch nicht bewiesen; was wir wissen, ist allein, dass die Wiedererinnerung nicht in unserer Macht steht." (Friedrich Nietzsche) |
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So 24. Feb 2002, 22:23 - Beitrag #67 |
@Seraphim: Tue ich. Langsam wiederhole ich mich hier auch nur noch.
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So 24. Feb 2002, 22:40 - Beitrag #68 |
Da hat jeder seinen Standpunkt und denn wird keiner verlassen. Ausser du hättest ein Ultimatives Argument auf lager Aber is auch Positiv somit haben wir die Dimplomatische und die etwas Gewaltätigere Lösung in einem Topic =)
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So 24. Feb 2002, 22:50 - Beitrag #69 |
@Seraphim:
Leider habe kein solches auf Lager. Die "Gegenseite" allerdings auch nicht. So bleibt es wohl Ansichtssache. |
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Mo 25. Feb 2002, 09:45 - Beitrag #70 |
Im Zweifelsfalle für den Angeklagten *gg* ;-))
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"Koi Amneschti für MDV"
"Wir werden Siegreich hervorgehen aus der Schlacht -unversehrt, verwundet oder tot- mit der Gewißheit uns selbst genügt zu haben!!" [Autor mir unbekannt] http://www.silent-sepulchre.net |
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