Amok Lauf in Freising

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Noriko
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So 24. Feb 2002, 21:21 - Beitrag #61

Wenn die erste handlucg des beamten der griff zur waffe ist dann hat doch für den baemten das leben des mannes keinen wert mehr.

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 21:35 - Beitrag #62

Wenn man also seinen eigenen Tod riskiert dann gibt das jemand anderem das Recht einen zu töten oder wie ist das jetzt wieder zu verstehen?

häh? :s32:
Und wenn du 1000 Täter niedriger einschätzt als ein Opfer dann haben deren Leben doch einen Wert quasi gleich null für dich.

Das nicht, nur das des Opfers einen verhältnismäßig hohen.

Traitor
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So 24. Feb 2002, 21:38 - Beitrag #63

häh?
Du sagtest doch als Antwort auf
Hat das Leben eines Täters (was auch immer er getan hat) absolut jeden Wert verloren?
DAS habe ich nie gesagt. Wen er aber ein Menschenleben bedroht, so bedroht er damit auch sein eigenes.
und dann
Darum geht es doch, das er eben damit, das er einen anderen Menschen in Kauf nimmt, sein eigenes Leben zu verlieren (wie z.B. durch einen SEK-Beamten).
Du sagtest dass er ein anderes Leben vernichtet und dadurch in kauf nimmt, selber zu sterben, und das als Begründung für die Aufwägung 1000 Täter gegen 1 Opfer. Oder habe ich da was missverstanden?

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 22:00 - Beitrag #64

@Traitor: Ah, jetzt hab' ich's - glaube ich - gerafft!

Man hat dann das Recht, ihn zu töten, wenn ein Grund vorliegt. Das ist natürlich nicht der Grund selber.

Seraphim
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So 24. Feb 2002, 22:01 - Beitrag #65

@Erdwolf: Gibs auf. Genau das meine ich seit beginn bisher hats noch keiner ausser dir vertanden. Du wirst bei den Menschrechtlern hier nur zur Zielscheibe verdirb dir lieber nicht die Laune.

Padreic
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So 24. Feb 2002, 22:04 - Beitrag #66

@Erdwolf
Der Täter entscheidet für sich, wer die Menschenrechte verloren hat, du entscheidest es auch für dich, nur die Auswahl der Personen ist anders. Was ist, wenn jemand Selbstjustiz üben will? Deiner Argumentation nach dürfte es kein Verbrechen sein, weil er nur jemanden umbringen will, der die Menschenrechte nicht achtet, aber er selber achtet die Menschenrechte auch nicht, da er ja jemanden umbringen will. Darf man ihn dann umbringen?

Übrigens geht deine Argumentation auch in Richtung von einem totalitären Staat. Wegen einer Meinung soll jemand sein Recht auf Leben verwirken?

Ich bin auch dafür, dass Opfer- vor Täterschutz geht, wenn man zwischen den Leben abwägen muss. Doch ist der Täter noch ein Mensch und kein Mensch ist absolut böse, so dass man ihm nichts mehr Gutes tun dürfte. Auch er kann noch ein gutes Leben führen. Nur wenn wirklich andere in großer Gefahr sind, ist eine Tötung gerechtfertigt. Ein finaler Rettungsschuss ist m. E. nicht immer gerechtfertigt, aber oft. 1000 Täter sind m. E. nicht weniger wert als ein Opfer.

Padreic

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 22:23 - Beitrag #67

@Seraphim: Tue ich. Langsam wiederhole ich mich hier auch nur noch.

Seraphim
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So 24. Feb 2002, 22:40 - Beitrag #68

Da hat jeder seinen Standpunkt und denn wird keiner verlassen. ;) Ausser du hättest ein Ultimatives Argument auf lager :D Aber is auch Positiv somit haben wir die Dimplomatische und die etwas Gewaltätigere Lösung in einem Topic =)

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 22:50 - Beitrag #69

@Seraphim:
Leider habe kein solches auf Lager. Die "Gegenseite" allerdings auch nicht. So bleibt es wohl Ansichtssache.

THRASH
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Mo 25. Feb 2002, 09:45 - Beitrag #70

Im Zweifelsfalle für den Angeklagten *gg* ;-))

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