"Paderborn (ddp-nrw). Ein Handy-Nutzer muss kein Geld für Gespräche und Kurznachrichten zahlen, wenn sie nicht detailliert belegt werden können. Das hat das Paderborner Amtsgericht entschieden, teilte ein Justizsprecher am Dienstag mit (Az: 54 C 572/01).
Ein 30-jähriger Paderborner hatte von der Telekommunikationsfirma Mobilcom AG zwei Rechnungen über umgerechnet 1325 Euro für Kurznachrichten (SMS) erhalten. Beide Abrechnungen beanstandete er fristgemäß, verweigerte die Bezahlung und verlangte einen konkreten Einzelnachweis für die SMS. Die Daten waren von Mobilcom inzwischen zwar gelöscht worden. Dennoch verklagte die Firma den Mann.
Das Gericht wies die Klage mit dem Argument zurück, das Unternehmen habe die Richtigkeit der Rechnungen nicht hinreichend darlegen können. Auch wenn der Kunde beim Vertragsabschluss keine Aufschlüsselung beantragt habe, müsse die Firma die Richtigkeit ihrer Rechnungen - insbesondere nach Verbindungspartner, Zeit, Dauer und dadurch ausgelöste Einzelgebühren - nachweisen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig."
Ich habe ja soweiso schon was gegen die Mogelcom, die ich nach Ende meines 24 monats Vertrages verlassen habe. Hatte auch nur Stress mit denen und gut, dass sie endlich mal in ihre Schranken gewiesen wurden.
Interessant ist das mit dem Einzelgesprächsnachweis. Mal schaun, vielleicht ist es mir bald auch mal hilfreich?! ;-)
In diesem Sinne....
Stud