Der Sinn der Abgabe ist ja gerade, Teile des von ausländischen Produktionen generierten Umsatzes abzuschöpfen, um somit die eigenen zu demarginalisieren. Die Programmverhältnisse als Gegenargument zu nutzen, heißt also, die gesamte Steuerungsintention der Abgabe zu verkennen oder zumindest für illegitim zu erklären. Welchen Sinn könnte sie so herum interpretiert noch haben? Keinen, guter Klagegrund...Da die Kinobetreiber aber überwiegend ausländische Produktionen im Programm hätten, vor allem aus den USA, sähen sie nicht ein, warum sie den deutschen Film fördern sollten.
Wenn das Gesetz aber tatsächlich (wegen eines typischen Föderalismuspatzers...) als Wirtschafts- und nicht als Kulturförderung deklariert ist, dann ist diese verquere Argumentation plötzlich ja doch die richtige. Der Staat wird also in einer sehr schwierigen Argumentationslage sein, muss entweder die eigentliche Begründung aufgeben oder einen Formfehler eingestehen.
Und die für Kinos schlechteren Regelungen als für andere Teile der Filmbranche klingen in der Tat unsauber.