Anti-Doping-Gesetz

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janw
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Fr 28. Feb 2014, 15:57 - Beitrag #1

Anti-Doping-Gesetz

Nach dem Fall der Frau Sachenbacher-Stehle bei einem Sportereignis in Russland wurde kürzlich der Ruf nach einer strafrechtlichen Verfolgung des Dopings laut.

Ich frage mich dabei, wie hier die Beweisführung gestaltet werden soll.
Das Ergebnis der Doping-Probe kann in meinen Augen nicht als Beweismittel gewertet werden, da die Abgabe der Probe nicht freiwillig erfolgte und damit eine unfreiwillige Selbstbelastung darstellen würde, die nach dem Strafrecht nicht beweiserheblich wirken kann.

Traitor
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Sa 1. Mär 2014, 18:50 - Beitrag #2

Bezieht sich die Regel mit der Selbstbelastung nicht nur darauf, dass man niemanden zwingen soll, gegen sich selbst auszusagen? Also insbesondere nur auf Aussagen statt auf Sachmittel? Deiner Interpretation nach könnte man ja einen Mord begehen, gründlich sämtliche Beweismittel einsammeln, diese freiwillig zur Polizei tragen und straffrei davonkommen, weil es keine nicht selbst erbrachten Beweismittel mehr gibt...

Doping als Straftatbestand an und für sich halte ich für überflüssig und kaum sauber zu begründen. Ohne mit irgendwelchen Grundrechten zu kollidieren, könnte man sich ja genauso einigen, dass Doping für alle legal ist. Das Problem ist nur Wettbewerbsverzerrung, wenn manche es machen und manche nicht. Und dann lässt sich halt entweder ein wirtschaftlich relevanter Betrug feststellen und ahnen, oder nicht; in letzterem Fall bleibt es bei sportinternen Sanktionen.

Feuerkopf
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Sa 1. Mär 2014, 19:09 - Beitrag #3

Was ist eigentlich mit dem mysteriösen "Xenon-Doping", das "die Russen" offenbar flächendeckend praktizieren?

Wenn es wirklich nicht schädlich ist, wenn es die Sauerstoffversorgung optimiert, dann spricht doch eigentlich nichts dagegen, es zu verwenden. Obwohl: Das Zeug ist teuer...
Andererseits: Wer sich keinen 1 a-Bob leisten kann oder optimale Trainingsbedingungen, hinkt auch hinterher.

Ich hab gedacht, wenn man das legal bekommen könnte, würde ich es gern mal ausprobieren. Müsste doch für Leute mit Schlaf-Apnoe oder Asthmatiker interessant sein.

Maglor
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Mo 3. Mär 2014, 21:56 - Beitrag #4

Doping-Proben erfolgen immer freiwillig. Jeder Sportzler kann sie verweigern. Danach darf er auch weiterhin Fahrradfahren usw. erhält wahrscheinlich dafür aber kein Geld, keinen Pokal oder gar einen Werbevertrag.
Unfreiwillige Blut- oder Urinuntersuchungen wären zumindest in Deutschland nur nach richterlichem Beschluss möglich.

Der Weg in die Strafverfolgung ist ganz einfach:
Man müsste von den Sportsfreunden nur eine eidesstattliche Versicherung einfordern: "Ich habe nicht gedopt, ich bin nicht gedopt und ich werde nicht dopen."
Der Weg ins Strafrecht steht dann offen.

Ipsissimus
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Di 4. Mär 2014, 00:46 - Beitrag #5

Doping-Proben erfolgen immer freiwillig.
selbstverständlich^^ und dass du nicht mehr starten darfst, wenn du sie verweigerst, hat damit gar nichts zu tun und kann keineswegs als Nötigung gewertet werden, schließlich sind die Medien dafür^^


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