Mehr Geld für Asylbewerber

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Lykurg
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Mi 18. Jul 2012, 14:09 - Beitrag #1

Mehr Geld für Asylbewerber

...hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, und zwar mit sofortiger Wirkung bzw. sogar rückwirkend. Daß das Gericht so direkt eingreift, ist dabei ungewöhnlich, der korrekturbedürftige Umstand aber auch: Seit 19 Jahren ist der Satz nicht mehr erhöht worden, und das bei einer ungefähren Teuerungsrate von 30% und Erhöhung des Alg II/Hartz-IV-Satzes (der ja seinerseits ein Existenzminimum bieten soll!) um immerhin 40% in diesem Zeitraum. So meldete es zumindest NDR Info.

Der Satz wurde mit sofortiger Wirkung von 224 auf 336 Euro im Monat (für einen Haushaltsvorstand) angehoben. Wie man davon leben soll, weiß ich nicht, vor allem von ersterem; daß sich die Länder in den letzten paar Jahren aber nicht zu einer Erhöhung bereitfanden, war nun Anlaß für das direkte Hineinregieren. Deutlich wurde das BVerfG auch in seiner Begründung - die Neuregelung sei im Sinne eines "menschenwürdigen" Lebens erforderlich gewesen.

Wird das die Regel, und was hat die Entscheidung für Konsequenzen?

Ipsissimus
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Mi 18. Jul 2012, 14:59 - Beitrag #2

dazu gab es ja vor ein paar Jahren schon einmal ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das damals aber wohl zu sehr auf das gute Herz der Länder vertraute, ihnen also Schlupflöcher lies.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass deutsche Sozialpolitik nicht mehr existiert, bzw. durch eine Antisozialpolitik ersetzt wurde, die der Abwehr von Bürgeransprüchen gegen den Staat dient und im wesentlichen mit Einschüchterung der Bürger arbeitet. Das neue Urteil arbeitet da voll gegen den Trend und die Absichten der Politik und stört die gute PR. Nur ob es etwas bewirkt darf bezweifelt werden, ich glaube eher an eine Zuspitzung des Machtkampfs zwischen Karlsruhe, Berlin und den Ländern.

Dass der bisherige Regelsatz nur ein Euphemismus für "lebt leise und sterbt, ohne jemanden zu stören" ist, dürfte klar sein

Padreic
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Mi 18. Jul 2012, 20:32 - Beitrag #3

Dass Flüchtlinge von staatlicher Seite in Deutschland nicht beliebt sind, ist bekannt...das rein finanzielle ist ja nur ein Teil des Problems. Arbeitsverbot und begrenzte innerdeutsche Reisefreiheit sind andere Seiten der Medaille. Das Urteil ist auf jeden Fall ein sehr berechtigtes. Selbst von der Perspektive her, dass es Flüchtlinge stärker ermutigen könnte, nach Deutschland zu kommen, dürfte es nur ein geringes Problem sein, weil wohl kaum ein Flüchtling präzise Informationen über die Asylbewerbersätze in Deutschland haben sollte...

Theoretisch entspricht der neue Satz etwa dem Hartz4-Satz - die Differenz ist dadurch zu erklären, dass den Asylbewerbern in Wohnheimen Möbel gestellt werden. Tatsächlich gibt es jedoch einige Unterschiede. Z. B. wird Asylbewerbern das Geld oft primär in Sachleistungen ausgezahlt. Zudem wird ihnen wohl deutlich weniger Wohnraum zur Verfügung gestellt. Im Internet (von nicht-offizieller Seite) findet man Angaben wie 4-6qm, Bad und dergleichen geteilt. Die Wohnraumbemessung halte ich für den größeren Skandal als die finanziellen Zuwendungen.

Sobald sie wirklich Asyl bekommen, ändert sich die Situation natürlich. Aber das Verfahren dauert oft lange und ist nur in wenigen Prozent der Fälle erfolgreich. Auch hier täte es not, die Asylbestimmungen auszuweiten. Um dann gleichzeitig ein stärkere Integration der Asylanten anzustreben.

Maglor
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Mi 18. Jul 2012, 21:02 - Beitrag #4

Zur historischen Einordnung ...
1993 - da war ja mal was.
Inspiriert durch rechtsextreme Mordanschläge auf ausländische Familien in Mölln un Sollingen schlug der deutsche Parlamentarismus wieder die unreinen Horden zurück - mit einer Verschärfung bzw. Beschränkung des Asylrechts.

Lykurg
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Mi 18. Jul 2012, 23:08 - Beitrag #5

Maglor, das ist die eine mögliche Sichtweise - aber der Anschlag von Solingen fand ja ein halbes Jahr später statt. Die Asyldebatte dagegen begann im direkten Umfeld der Wende (wenn nicht schon viel eher), und insbesondere die Diskussion um Asylmißbrauch und Einwanderung von Kriminellen war überaus eklig. (Daher ja auch die gewollt verschwindend geringe Anerkennungsquote von unter 5%). Das Arbeitsverbot diente möglicherweise dazu, die Bevölkerung zu beschwichtigen (gegen 'Wirtschaftsflüchtlinge'); und der niedrige Satz war möglicherwiese wirklich ein Versuch, ihnen das Bleiben unangenehm zu machen. So ähnlich formulierte es jetzt wohl ein Verfassungsrichter, das sei damals aber offen so gesagt worden. Die Brandanschläge können insofern auch als Resultat der aufgeheizten Stimmung gesehen werden, zu der auch die Gesetze gehörten.

Ipsissimus
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Do 19. Jul 2012, 11:38 - Beitrag #6

im Grunde wollen wir staatlicherseits fremdenfeindlich sein, uns aber als freundliche Gastgeber fühlen dürfen

Lykurg
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Do 19. Jul 2012, 13:03 - Beitrag #7

Ich muß allerdings einschränken, daß ich nicht darüber nachgedacht habe, daß die Wohnkosten hier nicht eingerechnet sind (auch wenn sie bei Heimunterbringung unter den geschilderten Bedingungen sehr niedrig sein dürften). Und von 138€ im Monat für Ernährung (so die bisherige Regelung) kann man durchaus leben, ich kenne diverse Leute, die das tun (müssen), ohne staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Zu bedenken ist auch, daß es sich hierbei ja immer noch um Asylbewerber handelt, aus staatlicher Sicht also noch nicht sichergestellt ist, daß sie überhaupt ein Aufenthaltsrecht haben. Angesichts der Verhältnisse, denen viele von ihnen entkommen sind, sind diese sehr bescheidenen Lebensumstände immer noch eine massive Verbesserung, allein durch die gebotene Sicherheit.

Ich finde das Urteil in der Sache trotzdem richtig, weil ich es widersinnig finde, Hartz IV an einem Existenzminimum zu orientieren und dann Flüchtlingen einen Lebensstandard deutlich darunter zuzumuten. Darüber hinaus liegt auf der Hand, daß der damalige Satz angesichts der zwischenzeitig erfolgten Inflation nicht mehr annähernd seinen ursprünglichen Gegenwert hat. So gesehen zeigt sich Inflation wieder als ein Mittel des Staates, seine Schulden und Verbindlichkeiten insbesondere zu Lasten der Schwächsten zu vermindern.

Maglor
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Do 19. Jul 2012, 16:12 - Beitrag #8

Zitat von Lykurg:Maglor, das ist die eine mögliche Sichtweise - aber der Anschlag von Solingen fand ja ein halbes Jahr später statt.

Chronologisch dürfte wohl eher die Belagerung eines Asylbewerberheimes und eines Wohnheimes für Vertragsarbeiter durch den ausländerfeindlichen Mob in Rostock-Lichtenhagen inspirierend gewesen sein.

Der damalige Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern Bernd Seite (CDU) sagte dazu:
"Die Vorfälle der vergangenen Tage machen deutlich, dass eine Ergänzung des Asylrechts dringend erforderlich ist, weil die Bevölkerung durch den ungebremsten Zustrom von Asylanten überfordert wird."
Focus
Er machte die Ausländer direkt für die Ausländerfeindlichkeit verantwortlich und verkaufte die Ergänzung des Asylrechts - de facto Einschränkung des Grundrechts per Grundgesetzänderung - als Mittel gegen Rechtsextremismus.

Künsterlich gewürdigt wurde die Geschichte bekanntlich von der Punk-Band WIZO mit dem goldenen Stück Scheiße.
[INDENT]Ihr fetten Schweine sitzt in Bonn und lasst es euch gut gehen
Während all die Menschen die euch glaubten vor die Hunde gehn.
Ihr habt sie belogen und seid dabei nicht mal rot geworden.
Ihr habt damit Schuld am Hass, an der Gewalt und an den Morden.

Und wenn jetzt die braune Nazibrut gegen Minderheiten hetzt,
gießt ihr Öl ins Feuer und ihr ändert kurz das Grundgesetz
Und der kleine Vollidiot mit seinem Brandsatz in der Hand
fühlt sich als legitimer Rächer seines Vaterlands.[/INDENT]

Zum Urteil:
Damit ist zumindest festgestellt worden, dass Asylbewerber keine Untermenschen sind, sondern die gleichen Bedürfnisse haben wie arteigene Sozialfälle.
Zu beachten ist auch, dass Asylbewerber häufig jahrelang unverschuldez in ihrem Nicht-Status verbleiben, da keine Entscheidung über Abschiebung und Bleiberecht gefällt wird. Ihr geringfügige Versorgung und Unterbringung, das Beschäftigungsverbot und die fehlende Reisefreiheit im Binnenland können daher leicht Dauerzustand werden.
Die Klägerin befindet sich seit fast einem Jahrzehnt in jenem Zustande.

Der größte Teil der Asylbewerber in Deutschland stammt übrigens aus Afghanistan, dem Irak, Serbien sowie dem Kosovo]Flüchtlingsproblem[/I] daher mehrheitlich mitausgelöst haben.

Traitor
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Di 24. Jul 2012, 21:32 - Beitrag #9

Ähnlich wie bei Hartz4 ist es doch letztlich nicht die genaue Höhe des Regelsatzes, die das wirkliche Problem ist, sondern die Praxis der amtlichen Rechtsbeugung. Sowohl von 224 als auch 336 Euro kann man bei gestelltem Wohnraum leben, für eine eng begrenzte Zeit sind auch ersterer Betrag und enger Wohnraum halbwegs akzeptabel, da "Teilnahme am kulturellen und politischen Leben" auf kurze Frist eigentlich keine echten Grundbedürfnisse sind und auch die Wohnungsfrage nicht so dringlich. Wenn die "Bewerbungs"fristen aber mehrere Jahre dauern oder gar per "Duldung" auf Dauer ausgedehnt werden, dann ist das kein würdiger Zustand mehr, die Erhöhung auf Hart4-Satz gemäß Nichtdiskriminierungsgebot das Allerdmindeste, und eine Abstelung dieser absurden Wartezeiten die eigentlich dringendst gebotene Änderung.

Die Reiseeinschränkungen haben wir ja in ähnlichem Zusammenhang schonmal diskutiert; die halte ich für Bewerber während eines aktiv laufenden Verfahrens durchaus für sinnvoll, aber dann müssten eben auch die Verfahrenslängen auf ein akzeptables Maß gekürzt werden.

"Die Vorfälle der vergangenen Tage machen deutlich, dass eine Ergänzung des Asylrechts dringend erforderlich ist, weil die Bevölkerung durch den ungebremsten Zustrom von Asylanten überfordert wird."
Ein Zitat von enormer Boshaftigkeit... Mir fällt zu dem Thema auch ein, dass die Vorfälle in Rostock und Solingen bei uns in der Schule ausführlich durchgenommen wurden, aber als völlig wirklichkeitsfremde Episoden an uns vorbeigingen; sie wurden auch stets als isolierte Aktionen von "den Rechten" dargestellt, der politische Hintergrund kam überhaupt nicht vor.

Der größte Teil der Asylbewerber in Deutschland stammt übrigens aus Afghanistan, dem Irak, Serbien sowie dem Kosovo; die Feldzüge der Bundeswehr und ihrer Verbündeten dürften das hiesige Flüchtlingsproblem daher mehrheitlich mitausgelöst haben.
Oder, anders interpretiert, den betreffenden Menschen die schon zuvor nötige Flucht dann wenigstens ermöglicht haben. Tatsächlich wohl eine Mischung von beidem.

Lykurg
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Di 24. Jul 2012, 22:12 - Beitrag #10

Ja, entscheidend ist der Zeitraum und die faire Behandlung (die auch Absehbarkeit des Verfahrens beinhaltet). Und das Arbeitsverbot (das jetzt ja immerhin von einem Jahr auf neun Monate verkürzt wird) ist ebenfalls ein Unding in menschlicher Hinsicht (Verelendung, Begünstigung von Schwarzarbeit), darüber hinaus sehr kurzsichtgig, wenn man bedenkt, daß unter den Flüchtlingen, die es bis hier schaffen, viele gut ausgebildete Leute sind, die gern etwas leisten wollen, um dem Elend zu entkommen. Der Vater des afghanischen Jungen in meiner Grundschulklasse war Arzt. - Sicher mag es Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Berufsausbildungen geben, aber das ist Sache der Arbeitgeber.

Ich erinnere mich an eine Wanderausstellung in der Schule, etwa sechste Klasse, denke ich, also um '94 rum, die einen ein Flüchtlingsschicksal 'nachspielen' ließ, von Flucht durch Stacheldraht etc. über Paßprobleme, Ausplünderung durch Schlepper bis zu der Behandlung im Ankunftsland. Diesen Teil erinnere ich aber am wenigsten; die diesbezügliche politische Diskussion war auch nicht Thema des Unterrichts (obwohl die Ausstellung im Zweifel indirekt darauf abzielte).

Zu dem Berndt-Seite-Zitat stimme ich euch zu. Damals wurden Neonazis im Osten zu einem ganz massiven Problem, mit dem die CDU umzugehen versuchte. Das Problem auf den Rücken der Asylbewerber abzuwälzen, war aber keine akzeptable Lösung.

Traitor
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Di 24. Jul 2012, 22:30 - Beitrag #11

Eine sich dazu stellende Frage ist, ob eine Aufhebung des Arbeitsverbots überhaupt sonderlich große praktische Bewandnis hätte - wieviele Arbeitgeber würden einen Asylbewerber ohne klare Perspektive einstellen? Zumindest bei Zeitarbeitsfirmen und Einzelhandels-Minijobs dürfte es aber schon eine gewisse Perspektive geben. Und ja, es ist weder lebensumstands- noch integrationsförderlich, und in Sachen zweifelhafter Abschreckungswirkung auf "Wirtschaftsflüchtlinge" ist das Argument sehr gut, dass die wenigsten Flüchtlinge sich Gedanken über juristische Details machen werden. Daher ist auch meine Grobeinschätzung, dass das Verbot nur mit innenpolitischer Beschwichtigung begründet ist und somit auch gekippt gehört.

Sicher mag es Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Berufsausbildungen geben, aber das ist Sache der Arbeitgeber.
Hierzu allerdings Widerspruch - gerade bei Ärzten und einigen anderen kritischen Berufen darf die Abschlussanerkennung eben nicht reine Arbeitgebersache sein, sondern staatliche Stellen müssen Qualitätssicherung betreiben. Außerdem würde eine unkritische legale Anerkennung aller auslndischen Abschlüsse eine umgekehrte Diskriminierung der Inländer bedeuten. Eine deutliche Flexibilisierung der bisherigen Praxis ist aber definitiv notwendig, auch bei anderen Einwanderern, die Fälle gutausgebildeter Osteuropäer, die hier nicht ihrem Beruf nachgehen können, sind ja auch verdammt häufig.

Padreic
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Mi 25. Jul 2012, 09:58 - Beitrag #12

So wie ich das gelesen habe, geschieht mittlerweile etwas bzgl. Eingliederung von Ausländern ins Arbeitsleben, auch wenn die Maßnahmen noch nicht ausreichend sind. Erstens wird die Anerkennung von Abschlüssen erleichtert. Das hilft aber nur wenig, da eben viele Arbeitgeber nicht an die Qualität von afrikanischen Abschlüssen glauben. Zweitens gibt es mittlerweile "Schulen", die erlauben, in relativ kurzer Zeit einen deutschen Abschluss zu machen, wenn man denn schon einen aus dem Ausland hat. So bald jemand einen deutschen Abschluss hat, dürfte die Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt stark zurückgehen.

Maglor
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Mi 25. Jul 2012, 22:27 - Beitrag #13

Asylbewerber werden nicht von der Arbeitsagentur betreut oder bezahlt und haben daher keinen Anspruch auf Förderungen, Weiterbildung, Umschulung etc. Eine Berechtigung zur Teilnahme an Integrationskursen besteht nicht.

Im Grunde fördert die Ausgrenzung der Asylanten nur das Abrutschen in die Kriminalität.
Verstößte gegen das Ausländergesetz und Schwarzarbeit sind noch die harmlosesten Erscheinungsformen.

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Do 23. Aug 2012, 10:18 - Beitrag #14

Der erste Beschluss zur Erhöhung ist draußen, von 225€ auf 346€ laut Spiegel.
Immerhin eine nicht nur symbolhafte Steigerung, wie letztes Mal bei Hartz4, aber weiterhin der Widerspruch, unter dem angeblichen "Existenzminimum" zu bleiben. Wenn in den gestellten Wohnungen der Strom mit drin sein sollte, würde es aber sogar ziemlich gut mit der Parität hinkommen.

Bleibt die Frage nach Arbeits- und sozialer Integration und Abstellung der Endlosverfahren.

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Do 25. Okt 2012, 10:31 - Beitrag #15

Ist ja schön, dass das Urteil für Herrn Friedrich nicht gilt... Was ist denn das bitte für eine Idee, Bewerberzahlsteuerung durch selektives Geldabdrehen? Dann soll er doch lieber versuchen, diese Länder ganz auszuschließen, anstatt mit solchen krummen Methoden zu kommen.

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Do 25. Okt 2012, 12:11 - Beitrag #16

das ist so ähnlich, wie gestern das Mahnmal für Sinti und Roma eingeweiht wurde, und heute in Brüssel auf einem Treffen der Kollegen Innenminister nach Wegen gesucht wird, diese Menschen aus den "Kernländern" der EU elegant raus zu halten, z.B. durch restriktive Visa-Politik. Das erste freilich unter großem medialen Interesse, das zweite eher ein bisschen unter der Hand, um die Hochglanzfassade nicht mit zuviel Wirklichkeit zu verunreinigen. Persönliche dummdreiste Schamlosigkeit und persönliche menschliche Schäbigkeit der Politiker.

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Sa 6. Feb 2016, 17:44 - Beitrag #17

Eigentlich bleibt es beim Altem. Nichts ist neu, nur das Alte kehrt zurück.

Flüchtlinge sollen sich laut Gesetzentwurf künftig an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen mit zehn Euro im Monat beteiligen. Der Betrag wird ihnen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen tagesschau

Das ist ein wichtiges Symbol. Es geht darum Menschen ihre Würde zu nehmen - wenigstens ein bisschen.

Folgt man hingegen jener Logik, die der Wortlaut hergibt, sollten Flüchtlinge, die auf Sprach- und Integrationskurse verzichten bzw. diese verweigen, eine Prämie von 10,00 € erhalten. Immerhin fallen sich dadurch dem Staat nicht so sehr zur Last, wie diese schlimmen Wirtschaftsflüchtlinge, die Integrationsangebote zur beruflichen Fortbildung missbrauchen. :crazy:

Lykurg
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Di 9. Feb 2016, 01:18 - Beitrag #18

Ja, diese Neuregelung fand ich auch absolut absurd und pervers. Es ist einfach eine Beitragskürzung, Integrationsstrafe und - wie du sagst - eine Demütigung. Ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen, was die sich dabei gedacht haben. Welcher Wutbürger wird sich davon besänftigen lassen; was nützen der Staatskasse (hypothetische) zehn Millionen Euro minus Verwaltungsaufwand, und wenn bisherige Unterstützungszahlungen dafür gedacht waren, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, bedeutet das dann jetzt, daß genau diese zehn Euro dazu fehlen, oder war das auch so schon eine Schimäre?


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