Mehr Geld für Asylbewerber
Verfasst: Mi 18. Jul 2012, 14:09
...hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, und zwar mit sofortiger Wirkung bzw. sogar rückwirkend. Daß das Gericht so direkt eingreift, ist dabei ungewöhnlich, der korrekturbedürftige Umstand aber auch: Seit 19 Jahren ist der Satz nicht mehr erhöht worden, und das bei einer ungefähren Teuerungsrate von 30% und Erhöhung des Alg II/Hartz-IV-Satzes (der ja seinerseits ein Existenzminimum bieten soll!) um immerhin 40% in diesem Zeitraum. So meldete es zumindest NDR Info.
Der Satz wurde mit sofortiger Wirkung von 224 auf 336 Euro im Monat (für einen Haushaltsvorstand) angehoben. Wie man davon leben soll, weiß ich nicht, vor allem von ersterem; daß sich die Länder in den letzten paar Jahren aber nicht zu einer Erhöhung bereitfanden, war nun Anlaß für das direkte Hineinregieren. Deutlich wurde das BVerfG auch in seiner Begründung - die Neuregelung sei im Sinne eines "menschenwürdigen" Lebens erforderlich gewesen.
Wird das die Regel, und was hat die Entscheidung für Konsequenzen?
Der Satz wurde mit sofortiger Wirkung von 224 auf 336 Euro im Monat (für einen Haushaltsvorstand) angehoben. Wie man davon leben soll, weiß ich nicht, vor allem von ersterem; daß sich die Länder in den letzten paar Jahren aber nicht zu einer Erhöhung bereitfanden, war nun Anlaß für das direkte Hineinregieren. Deutlich wurde das BVerfG auch in seiner Begründung - die Neuregelung sei im Sinne eines "menschenwürdigen" Lebens erforderlich gewesen.
Wird das die Regel, und was hat die Entscheidung für Konsequenzen?