Die Frage, wie weit der Menschenrechtsschutz wirklich reicht, scheint mir durch das Flugzeug-Urteil nicht ganz geklärt. Jedenfalls könnte aus
Zitat von BVerfG:(4) Der Gedanke, der Einzelne sei im Interesse des Staatsganzen notfalls verpflichtet, sein Leben aufzuopfern, wenn es nur auf diese Weise möglich ist, das rechtlich verfasste Gemeinwesen vor Angriffen zu bewahren, die auf dessen Zusammenbruch und Zerstörung abzielen (so etwa Enders, in: Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 1, Art. 1 Rn. 93 <Stand: Juli 2005>), führt ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis. Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen dem Grundgesetz über die mit der Notstandsverfassung geschaffenen Schutzmechanismen hinaus eine solche solidarische Einstandspflicht entnommen werden kann. Denn im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 LuftSiG geht es nicht um die Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind.
der Eindruck entstehen, daß eine unmittelbare existenzielle Gefahr für die staatliche Rechts- und Freiheitsordnung eine Einschränkung zulässt, zumindest für Kräfte von Militär und Katastrophenschutz - oder lest Ihr das anders?
Zitat von Ipsissimus:laut
dieser Meldung sind die 50 Helden von Fukushima wohl ziemlich unfreiwillige Helden
falls sich das bestätigt, ist es ein Verbrechen
Ja, und andererseits wären ohne die Löschversuche die Menschen im näheren und weiteren Umkreis, eventuell bis nach Tokio, in deutlich größerer Gefahr, von einer unkontrollierten Kernschmelze mit Materieauswurf betroffen zu werden, mit Tokio immerhin auch das wirtschaftliche und administrative "Herz" des Landes.
Hat vielleicht das öffentliche Auftreten des Tenno hier eine Rolle gespielt, hat er vielleicht den Präsidenten verpflichtet, die Firma zu zwingen?
Sicher wäre es angemessener, die für das Desaster Verantwortlichen aufräumen zu lassen - aber könnten die Verwaltungsmenschen das überhaupt, haben sie die Kenntnisse der Techniker?
Immerhin hätte aber der Firmenchef dem Präsidenten dem Verbot des Präsidenten aus rechtlichen Gründen nicht folgen können...hat er nicht, vielleicht aus der japanischen Wertebefindlichkeit heraus?
Wahrscheinlich hätte seine einzige andere Reaktion nur in einem sofortigen kollektiven Rücktritt der Firmenleitung, vielleicht mit sofortigem seppuko, bestehen können.
[quote]das hängt, soweit ich weiß, von der Krise ab, Jan. Bei militärischen Einsätzen sind sie außen vor, bei Katastropheneinsätzen nicht]
Vielleicht war dabei ausschlaggebend, daß zumindest unmittelbar keine Gefahr für Leib und Leben der Wehrpflichtigen bestand, wenn die vielleicht eher beim Sandsackfüllen waren.