Der Export von Möbeln für ein Domina-Studio benötigt nach genauer Prüfung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle keine Genehmigung nach der Anti-Folter-Verordnung, obwohl feststeht, "dass diese Geräte zur Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Menschen eingesetzt werden können".
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